Gesellschaftsrecht

Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in sämtlichen Belangen, die eine unternehmersiche Tätigkeit mit sich zieht.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten wir unsere Mandanten im Vorfeld einer Unternehmensgründung bei der Wahl der Rechtsform einer Handelsgesellschaft, leiten die Gründung der gewählten Gesellschaft, also Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (oHG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG) oder stille Gesellschaft in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie einem Notar in die Wege.

Wir vertreten unsere Mandanten im Zusammenhang mit Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, zwischen der Gesellschaft und einem oder mehreren Gesellschaftern oder einem Gesellschafter und der Gesellschaft sowie zwischen Organen (Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat) und der Gesellschaft.