Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Köln

Die Kanzlei befindet sich in repräsentativer Lage im 7. Obergeschoß des Hauses Kaiser-Wilhelm-Ring 22 in der Kölner Innenstadt, direkt über dem Einrichtungshaus "Pesch Wohnen". Ein Aufzug ist selbstverständlich vorhanden.

Ausreichende Parkplätze befinden sich in der direkt unter dem Kaiser-Wilhelm-Ring gelegenen Parkgarage (Ausgang "Teichbrücke"), in die Sie sowohl vom Friesenplatz wie auch vom Hansaring aus kommend einfahren können.

Sie erreichen das Büro ferner mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der Linien 12 und 15 (Haltestelle Christophstraße/Mediapark).

Kooperationen

Ich behaupte nicht von mir, Sie auf allen Rechtsgebieten kompetent beraten und vertreten zu können. Es gibt Rechtsgebiete, in denen ich nicht tätig bin und Sie bei einem anderen Rechtsanwalt besser aufgehoben sind.

Das heißt aber nicht, dass ich Ihnen in diesen Gebieten gar nicht weiterhelfen kann, denn immerhin kann ich Ihnen einen Spezialisten empfehlen, der sich Ihrer Sache annehmen kann.

Folgenden Rechtsanwälte kann ich Ihnen für diese von mir nicht bearbeiteten Rechtsgebiete empfehlen:

Mietrecht:

Rechtsanwalt Martin Buir
Rechtsanwälte Buir & Scholz
http://bs-rechtsanwaelte.de/
 

Schul- und Hochschulrecht:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum
Birnbaum Rechtsanwälte
http://www.birnbaum.de 

 

Sozialrecht:

Rechtsanwalt Oliver Viehweg
AescuLaw Rechtsanwälte
http://www.aesculaw.de/  

Strafrecht:

Rechtsanwalt Abdou Gabbar
http://www.gabbar.de

Bei Rückfragen zu den Kolleginnen und Kollegen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.

Gebühren

1. Beratung

Sind Sie Verbraucher, also eine natürliche Person, die keiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit nachgeht, beschränken sich die Beratungskosten im Falle einer Erstberatung auf 226,10 EUR.

Für gewerbliche Mandanten, die eine dauerhafte Betreuung wünschen, besteht die Möglichkeit, einen Beratungs- und Mandatsvertrag abzuschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden Beratungsleistungen mit einem individuellen Stundensatz abgerechnet, dessen Höhe vom Umfang des Mandats bzw. der Schwierigkeit der Thematik abhängt. Eine monatliche Mindestvergütung sieht der Vertrag nicht vor; Sie bezahlen nur die tatsächlich erbrachte Leistung.

 

Im Falle einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung erfolgt eine Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Ich behalte mir jedoch vor, in besonders umfangreichen Angelegenheiten die Annahme des Mandats von einer zusätzlichen Gebührenvereinbarung abhängig zu machen, die über das gesetzliche Maß hinausgeht.