Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berate und betreue ich bundesweit sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Ich fertige oder prüfe für meine Mandanten einen Arbeitsvertrag nebst etwaigen Anlagen wie einer Dienstwagenvereinbarung oder einer Vereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Dabei biete ich nicht nur Vertragsentwürfe für Arbeitnehmer an, sondern auch für einen Dienstvertrag für Geschäftsführer oder für den Vorstand einer Aktiengesellschaft.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ca. 80 % aller vor einem Arbeitsgericht geführten Prozesse betreffen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche, fristlose oder ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages.
Arbeitgeber
Auf Arbeitgeberseite berate und vertrete ich meine Mandanten bundesweit bei der Vorbereitung und dem Ausspruch einer Kündigung, erstelle für meine Mandanten einen Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung und bereite ein Arbeitszeugnis vor. Sofern es erforderlich ist, vertrete ich meine Mandanten im Verfahren der Kündigungsschutzklage.