Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berate und betreue ich bundesweit sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

 

Ich fertige oder prüfe für meine Mandanten einen Arbeitsvertrag nebst etwaigen Anlagen wie einer Dienstwagenvereinbarung oder einer Vereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Dabei biete ich nicht nur Vertragsentwürfe für Arbeitnehmer an, sondern auch für einen Dienstvertrag für Geschäftsführer oder für den Vorstand einer Aktiengesellschaft.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ca. 80 % aller vor einem Arbeitsgericht geführten Prozesse betreffen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche, fristlose oder ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages.

Arbeitgeber

Auf Arbeitgeberseite berate und vertrete ich meine Mandanten bundesweit bei der Vorbereitung und dem Ausspruch einer Kündigung, erstelle für meine Mandanten einen Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung und bereite ein Arbeitszeugnis vor. Sofern es erforderlich ist, vertrete  ich meine Mandanten im Verfahren der Kündigungsschutzklage.

 

Arbeitnehmer

Auf Arbeitnehmerseite vertrete ich meine Mandanten außergerichtlich im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag oder einer Abwicklungsvereinbarung sowie im gerichtlichen Verfahren der Kündigungsschutzklage und in sonstigen gerichtlichen Verfahren, zum Beispiel im Falle der Geltendmachung rückständigen Lohn und Gehalts, im Zusammenhang mit der Erstellung oder Abänderung eines Arbeitszeugnisses oder der Herausgabe von Arbeitspapieren.