Handelsrecht

Auf dem Gebiet des Handelsrechts erstelle und prüfe ich für meine Mandanten Verträge über Handelsgeschäfte sowie allgemeine und/oder besondere Geschäftsbedingungen. Ferner mache ich Ansprüche aus derartigen Verträgen geltend bzw. wehren zu Unrecht gegen meine Mandanten behauptete Ansprüche ab.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Handelsvertreterrecht. Ich erstelle und prüfe Handelsvertreterverträge und vertrete Sie in Streitigkeiten aus entsprechenden Verträgen, z. B. im Zusammenhang mit Provisionsansprüchen, der Erteilung von Auskünften oder des Buchauszuges. In der Praxis geht es in den meisten Fällen um die Beendigung des Handelsvertretervertrages und den daraus resultierenden Folgen, insbesondere um die Höhe und Geltendmachung des Ausgleichsanspruches gemäß § 89 b HGB.