| Gebühren |
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Non ci sono traduzioni disponibili.  Die Höhe der anwaltlichen Vergütung richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).  1. Beratung Im Falle einer Beratung, also bei Erteilung eines anwaltlichen Rates, bei dem der Anwalt gegenüber dem Gegner oder dem Gericht nicht in Erscheinung tritt, bieten wir Ihnen den Abschluss einer Gebührenvereinbarung an. Im Rahmen dieser Gebührenvereinbarung stellen wir Ihnen unsere Beratungsleistungen mit einem Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19% in Rechnung. Für einzelne Tätigkeiten im Auftrag gewerblicher oder selbständig tätiger Mandanten bieten wir in Fragen des Handelsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts und des Markenrechts eine Gebührenvereinbarung nach Maßgabe unserer Preisliste. Sind Sie Verbraucher, also eine natürliche Person, die keiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit nachgeht, beschränken sich die Beratungskosten auf 297,50 EUR, im Falle einer Erstberatung sogar auf 226,10 EUR. Gewerblichen Mandanten, die eine dauerhafte Betreuung wünschen, bieten wir den Abschluss eines Beratungs- und Mandatsvertrages an. Im Rahmen dieses Vertrages werden Beratungsleistungen mit einem Stundensatz von 250,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet. Neu gegründeten Unternehmen bieten wir eine Starthilfe, indem wir den Stundensatz auf 210,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer begrenzen. Eine monatliche Mindestvergütung sieht der Vertrag nicht vor; Sie bezahlen nur, was wir auch geleistet haben.  2. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Sofern wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich vertreten, rechnen wir nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Wir behalten uns jedoch vor, in besonders umfangreichen Angelegenheiten die Annahme des Mandats von einer zusätzlichen Gebührenvereinbarung abhängig zu machen, die über das gesetzliche Maß hinausgeht.   |



