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Friedhofen Rechtsanwälte
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Was ist eigentlich Kurzarbeit?
Martedì 03 Marzo 2009 12:00
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Zur Zeit liest man allerorten, dass Unternehmen aufgrund der schwierigen Lage Kurzarbeit anordnen. Doch was bedeutet das eigentlich für das Unternehmen und die betroffenen Arbeitnehmer? Hier eine kurze Erklärung:

Kurzarbeit gibt einem Arbeitgeber die Möglichkeit, in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage Kündigungen dadurch zu vermeiden, dass die Arbeitnehmer für eine Übergangszeit weniger oder sogar gar nicht arbeiten. Während der Kurzarbeit erhalten die betroffenen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber entsprechend der verringerten Arbeitszeit auch nur ein verringertes Gehalt, bei Kurzarbeit Null sogar gar kein Gehalt. Den entstehenden Verdienstausfall trägt die Bundesagentur für Arbeit, indem sie dem betroffenen Arbeitnehmer das sogenannte Kurzarbeitergeld zahlt.

Voraussetzung dafür, dass ein Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden darf, sind

  • ein erheblicher vorübergehender und nicht vermeidbarer Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder durch ein unabwendbares Ereignis,Der Arbeitsausfall ist nicht vermeidbar.
  • der Verlust von mindestens zehn Prozent des Bruttoentgelts bei mindestens einem Drittel der Arbeitnehmer und
  • die Zustimmung der Mitarbeiter bzw. des Betriebsrates.

Die Höhe des Kurzarbeitgergeldes entspricht dem Arbeitslosengeld; es beträgt also 60% der Nettogehaltsdifferenz bei kinderlosen und 67% der Nettogehaltsdifferenz bei unterhaltspflichtigen Arbeitnehmern. Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung werden weitergezahlt, so dass der Arbeitnehmer insoweit keine Nachteile erleidet.

Kurzarbeit ist bis zum 31.12.2008 grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt. Unter bestimmten Umständen kann sie jedoch auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

Ab dem 1. Januar 2009 ist die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert. worden Die neue Verordnung gilt befristet auf ein Jahr für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.

Kurzarbeit ist damit nur ein vorübergehendes Instrument zur Vermeidung von Kündigungen. Bei länger anhaltenden wirtschaftlichen Krisen, wie sie nun zu erwarten sind, werden betriebsbedingte Kündigungen unumgänglich.

 

 
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