| Das Ende der Tarifeinheit |
| Écrit par Rechtsanwalt Dr. Ralf Friedhofen |
| Vendredi, 23 Juillet 2010 15:59 |
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Il n'y a pas de traductions disponibles Nachdem kürlich bereits der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Urteil verkündet hatte, wonach der Grundsatz "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" künftig nicht mehr gilt, hat sich nun auch der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 23.06.2010, Az.: 10 AS 2/10 dieser Ansicht angeschlossen. Damit dürfte der Grundsatz der Tarifeinheit endgültig Geschichte sein.
Zur Begründung führt das Bundesarbeitsgericht aus, dass eine gesetzliche Grundlage dafür, auf einen Betrieb ausschließlich einen Tarifvertrag anzuwenden, nicht gegeben, insbesondere nicht in § 3 TVG zu erkennen sei.
Künftig können Arbeitnehmer eines Betriebes somit unterschiedlichen Tarifverträgen unterliegen. Dies kann und wird in nicht wenigen Fällen zu der Frage führen, welcher Tarifvertrag denn nun für einen Arbeitnehmer des Betriebes gilt. Denn insbesondere für die Frage der Anwendbarkeit tarifvertraglicher Ausschlussfristen ist es notwendig, den Geltungsbereich eines Tarifvertrages für ein konkretes Arbeitsverhältnis bestimmen zu können.  Um hier keine Risiken einzugehen, kann man aus anwaltlicher Sicht beiden Parteien nur dringend raten: "Erst klagen, dann fragen". Im Zweifelsfall sollten beide Parteien von der Geltung sehr kurzer Ausschlussfristen eines möglicherweise anwendbaren Tarifvertrages ausgehen und einen behaupteten Anspruch schnellstmöglich einklagen, um die Wirkung unerkannter Ausschlussfristen zu vermeiden.
Ob das Bundesarbeitsgericht das so gewollt hat ...?
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