| Aktuelles zur Kündigungsfrist |
| Écrit par Rechtsanwalt Dr. Ralf Friedhofen |
| Lundi, 07 Septembre 2009 00:00 |
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Il n'y a pas de traductions disponibles Es gibt Neues zur Berechnung von Kündigungsfristen im Arbeitsrecht zu berichten:  In Fachkreisen werden derzeit heftig zwei Urteile des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.07.2007, Az.: 7 Sa 561/07, und des LAG Schleswig-Holstein vom 28.05.2008, Az.: 3 Sa 31/08, diskutiert, wonach die Regelung des § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB europarechtswidrig und damit nicht anzuwenden ist. Nach dieser Regelung bleiben Zeiten der Betriebszugehörigkeit, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, bei der Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfristen unberücksichtigt.  Die genannten Gerichte gehen davon aus, dass diese gesetzliche Vorschrift eine Ungleichbehandlung darstelle, für die kein Rechtsgrund ersichtlich ist und die daher gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Diese Frage wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorlageverfahrens nach Art. 234 EGV geprüft, wobei wohl in der Tat damit gerechnet werden muss, dass die Vorschrift des § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB als europarechtswidrig angesehen werden und damit "fallen" wird.  Für Arbeitnehmer, die nach Ihrer Berufsausbildung in ein Unternehmen eingetreten sind und eine Kündigung erhalten, dürfte der Ausgang dieses Verfahrens vor dem EuGH von Bedeutung sein; für Arbeitgeber erhöht sich das Risiko, längere Kündigungsfristen und damit weitere Personalkosten in Kauf nehmen zu müssen. |



