Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten und betreuen wir bundesweit sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir fertigen oder prüfen für unseren Mandanten einen Arbeitsvertrag nebst etwaigen Anlagen wie einer Dienstwagenvereinbarung oder einer Vereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Dabei bieten wir nicht nur Vertragsentwürfe für Arbeitsnehmer an, sondern auch für einen Dienstvertrag für Geschäftsführer oder für den Vorstand einer Aktiengesellschaft.
Auf Arbeitgeberseite beraten und vertreten wir unseren Mandanten bundesweit bei der Vorbereitung und dem Ausspruch einer Kündigung, erstellen für unseren Mandanten einen Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung und bereiten ein Arbeitszeugnis vor. Sofern es erforderlich ist, vertreten wir unseren Mandanten im Verfahren der Kündigungsschutzklage.