| Neues zur Kündigungsfrist |
| Geschrieben von: Rechtsanwalt Dr. Ralf Friedhofen |
| Dienstag, 19. Januar 2010 um 17:53 Uhr |
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Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.01.2010, Az. C-555/07 ist die in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB enthaltene Regelung, wonach Zeiten der Betriebszugehörigkeit, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, bei der Berechnung von Kündigungsfristen nicht berücksichtigt werden, unwirksam. Nach Ansicht des Gerichts stellt diese Regelung eine unzulässige Altersdiskriminierung dar, für die sachliche Gründe nicht erkennbar sind.
Aufgrund des Urteils ist § 622 Abs.2 Satz 2 BGB ab sofort nicht mehr anzuwenden. Bei der Berechnung von Kündigungsfristen sind daher alle Zeiten der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen.
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