| Arbeitsrecht |
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Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts betreuen wir sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Ca. 80 % aller vor einem Arbeitsgericht geführten Prozesse betreffen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche, fristlose oder ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages. Auf Arbeitgeberseite beraten und vertreten wir unseren Mandanten bundesweit bei der Vorbereitung und dem Ausspruch einer Kündigung, erstellen für unseren Mandanten einen Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung und bereiten ein Arbeitszeugnis vor. Sofern es erforderlich ist, vertreten wir unseren Mandanten im Verfahren der Kündigungsschutzklage. Auf Arbeitnehmerseite vertreten wir unseren Mandanten außergerichtlich im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag oder einer Abwicklungsvereinbarung sowie im gerichtlichen Verfahren der Kündigungsschutzklage und in sonstigen gerichtlichen Verfahren, zum Beispiel im Falle der Geltendmachung rückständigen Lohn und Gehalts, im Zusammenhang mit der Erstellung oder Abänderung eines Arbeitszeugnisses oder der Herausgabe von Arbeitspapieren. Dabei treten wir bundesweit vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht auf. Herr Rechtsanwalt Dr. Andresen ist auch auf dem Gebiet des Dienst- und Arbeitsrechtes der evangelischen Kirche tätig. |



