
Für einzelne Tätigkeiten gewerblicher Mandanten in Fragen des Handelsrechts, des Gesellschaftsrechts,
des Arbeitsrechts und des Markenrechts bieten wir eine Vergütungsvereinbarung nach Maßgabe
unserer
Daneben bieten wir unseren gewerblich tätigen Mandanten den Abschluss eines Beratungsvertrages an, in dessen Rahmen wir dauerhaft für Beratungsleistungen zu Verfügung stehen. Für diese Beratungsleistungen, die nach tatsächlichem Arbeitsaufwand abgerechnet werden, vereinbaren wir einen Stundensatz von 250,00 EUR netto. Sofern Sie den Abschluss eines Beratungsvertrages wünschen, können Sie hier unseren
herunterladen.
Daneben bieten wir unseren gewerblich tätigen Mandanten den Abschluss eines Beratungsvertrages
an, in dessen Rahmen wir dauerhaft für Beratungsleistungen zu Verfügung stehen. Für
diese Beratungsleistungen, die nach tatsächlichem Arbeitsaufwand abgerechnet werden, vereinbaren
wir einen Stundensatz von 250,00 EUR netto. Sofern Sie den Abschluss eines Beratungsvertrages
wünschen, können Sie hier unseren
Im Falle einer Beratung rechnen wir ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, wobei wir auch hier den jeweiligen Gegenstandswert der Streitigkeit zu Grunde legen.